Verpflichtendes Audit

Wir führen ein Audit in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen der Auditierung durch. Die Durchführung eines Audits geschieht bei uns auf der Basis von Stichproben. Einschließlich der eingehenden Betrachtung von Beweisen, die die Zahlenwerte in den Finanz- bzw. Buchhaltungsberichten bestätigen, erfolgt die Offenlegung von Information zu den Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten in den Berichten testweise. Des Weiteren ermöglicht das Audit unseren Kunden eine Einschätzung zur verwendeten Buchhaltungspolitik und angewandten Methoden, aber auch zur Regelungen der Vorbereitung von Finanzberichten. Darüber hinaus erfolgt eine Einschätzung des grundsätzlichen Werteansatzes der auditierten Einheit, sowie des allgemeine Finanzberichtformats.

Neben dem Bestätigungsvermerk über die Zuverlässigkeit der Finanz- (Buchhaltungs-) Berichte, liefern wir unseren Kunden auch vereinzelt schriftlich Informationen zu offensichtlichen und erheblichen Mängeln in den Buchhaltungs- und Steuerunterlagen, im Dokumentenfluss und den internen Kontrollsystemen. Natürlich erhalten unsere Kunden sowohl Empfehlungen zu Korrekturmaßnahmen, als auch Beratung zur Umsetzung.

  • Entwicklung eines Audit-Programmes für einzelne Audit-Bereiche und Vorbereitung der verlangten Informationen
  • Durchführung des Audit-Verfahrens
  • Aufbereitung schriftlicher Informationen für das Management des Kunden und Bestätigungsvermerk

Olga Semenova
Partnerin, COO
Anna Fadeeva
Lead Auditor
Olga Lobanova
Senior Rechtsberaterin, Auditorin